Rechtsprechung
BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Eigentümers auf Wiederherstellung des Ausgangszustandes des Wohnungseigentums; Auswechseln einer älteren Holztür, die ins gemeinsame Treppenhaus geht, durch eine neue Tür, die aber anders aussieht; Austauschen der Tür als bauliche Veränderung; Erfordernis der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 41/84
- LG Nürnberg-Fürth, 31.03.1987 - 13 T 9590/85
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1359
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Diese Vorschrift gilt nicht nur für den ersten Rechtszug, sondern auch für das Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77 m. w. Nachw.).Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77; BayObLG …
- BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85
Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Da der Antragsgegner mit der Baumaßnahme das zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörende Treppenhaus umgestaltet und so in das gemeinschaftliche Eigentum eingegriffen hat, kann jeder beeinträchtigte Wohnungseigentümer nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG Beseitigung verlangen, soweit eine Duldungspflicht nicht besteht (§ 1004 Abs. 2 BGB, § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 178). - BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister; …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77; BayObLG … - BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Diese Vorschrift gilt nicht nur für den ersten Rechtszug, sondern auch für das Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77 m. w. Nachw.).